Aktuelles der Juri-Gagarin Schule

Materialliste zukünftige Klasse 5

Handytasche im neuen Schuljahr 2026/2027

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

zum neuen Schuljahr führen wir an unserer Schule verpflichtende Handytaschen ein. Uns haben dazu einige Fragen und Diskussionen aus Elternkreisen erreicht. Gerne möchten wir Ihnen die wichtigsten Punkte und die rechtliche Lage dazu kurz und verständlich erklären.

1. Warum machen wir das?

Unser Ziel ist ein ruhiger Unterricht und ein faires Miteinander in den Pausen, ohne Ablenkung durch Smartphones.

2. Wer hat das entschieden?

Dies ist kein Alleingang der Schulleitung. Die Einführung wurde von der Lehrerkonferenz und der Schulkonferenz einstimmig demokratisch beschlossen. Die Handytasche wird damit fester Bestandteil unserer Hausordnung.

3. Müssen alle Eltern die Tasche verpflichtend kaufen?

Nein, es gibt keinen Kaufzwang. Die Regelung lautet:

  • Möglichkeit A: 
    Ihr Kind bringt ein Handy mit zur Schule. Dann ist die Nutzung der Tasche Pflicht. Die Tasche kostet einmalig 20 € und bleibt für die gesamte Schulzeit im Besitz Ihres Kindes.
     
  • Möglichkeit B: 
    Sie möchten die Tasche nicht kaufen. In diesem Fall bleibt das Handy Ihres Kindes zu Hause. Sollte ein Handy dennoch ohne die vorgeschriebene Tasche in der Schule mitgeführt werden, liegt ein Verstoß gegen die Hausordnung vor. In diesem Fall wird das Gerät gemäß § 51 Abs. 6 ThürSchulG vorübergehend sichergestellt und muss von Ihnen als Eltern persönlich in der Schule abgeholt werden. Zudem wird ein klärendes Elterngespräch geführt.

Ist das rechtlich erlaubt?

Ja. Das Thüringer Schulgesetz (§ 30 Abs. 3a ThürSchulG) regelt klar, dass die private Nutzung von Handys in der Schule im Grundsatz unzulässig ist, es sei denn, die Schule gestattet eine Ausnahme. Der Gesetzgeber überlässt es also ganz bewusst der einzelnen Schule, wie sie den Umgang mit Handys organisiert. Unsere Schulkonferenz hat von diesem Recht Gebrauch gemacht und die Handytasche als verbindliche Regelung in die Hausordnung aufgenommen. Da ein privates Smartphone kein verpflichtendes Lernmittel (wie ein Schulbuch) für den Unterricht ist, fällt diese Tasche nicht unter die Lernmittelfreiheit. Die Schule muss diese Kosten nicht tragen, da es den Eltern völlig freisteht, die Kosten zu umgehen, indem das Handy zu Hause bleibt. Der Kauf der Tasche ist somit eine freiwillige Entscheidung der Eltern, um ihrem Kind die private Mitnahme des Handys zu ermöglichen.

Ein wichtiger Wunsch zum Schluss: 

Bitte diskutieren Sie Schulthemen nicht in privaten Messenger-Gruppen. Dort entstehen schnell Missverständnisse. Zudem sind unsere gewählten Elternsprecher lediglich die Schnittstelle zwischen Schule und Elternschaft – sie können und müssen nicht alle Detailfragen beantworten. Wenn Sie Fragen oder ein Problem haben, schreiben Sie uns bitte direkt an die offiziellen Mailadressen der Schule. Das ist der einzige Weg für einen sachlichen Austausch.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 

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Anmeldung Klasse 5

Liebe Eltern,

bitte beachten Sie, dass wir den Schüler-Erfassungsbogen zur Schulanmeldung nur vollständig ausgefüllt und mit Unterschrift aller Sorgeberechtigten annehmen können. Auch die entsprechenden Nachweise zum Sorgerecht sind bei Abgabe der Schulanmeldung mit vorzulegen.

Bei Fragen zum Schüler-Erfassungsbogen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Schule.

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